Nachhaltigkeitsberichterstattung Schweiz: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum neuen NUFG
Am 1. April 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) eröffnet. Die Vorlage orientiert sich eng am finalen EU-Omnibus: Künftig sind nur noch rund 100 statt bisher 200 Unternehmen berichtspflichtig — neu jedoch mit obligatorischer externer Prüfung. Was das für Schweizer Unternehmen bedeutet.
Der Bundesrat hat am 1. April 2026 die Vernehmlassung zu einem neuen Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) eröffnet. Es soll die geltenden Bestimmungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung im Obligationenrecht (Art. 964a ff. OR) ablösen und die Schweizer Regeln an die jüngsten europäischen Entwicklungen angleichen.
Hintergrund ist der EU-Omnibus: Nachdem die Europäische Kommission Anfang 2025 weitreichende Vereinfachungen angekündigt hatte, setzte der Bundesrat die Revision der Schweizer Vorgaben bewusst aus — längstens bis Frühjahr 2026 —, um sie auf das definitive EU-Recht abstimmen zu können. Der nun vorliegende Entwurf ist eng an die finalisierte EU-Regelung angelehnt.
Der Anwendungsbereich wird deutlich enger gefasst: Statt der bisher rund 200 Unternehmen sollen künftig nur noch etwa 100 grosse Unternehmen berichtspflichtig sein. Die Pflicht selbst bleibt inhaltlich bestehen — berichtet werden weiterhin Risiken und Massnahmen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte sowie Korruptionsbekämpfung.
Neu ist eine zentrale Verschärfung: Der Nachhaltigkeitsbericht der betroffenen Unternehmen muss künftig durch eine externe Prüfgesellschaft überprüft werden. Eine solche Prüfpflicht kennt das geltende Schweizer Recht bislang nicht.
Handlungsempfehlung: Unternehmen sollten frühzeitig klären, ob sie nach den neuen Schwellenwerten noch in den Anwendungsbereich fallen. Wer entlastet wird, kann gleichwohl aus Sicht von Investoren, Banken oder Geschäftspartnern zu einer freiwilligen Berichterstattung gehalten sein. ProSwiss Consultancy unterstützt Sie bei der Betroffenheitsanalyse und beim Aufbau einer prüfungsfähigen Datengrundlage.